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frauen und asylrecht

Was verändert sich unter Rot-Grün?

Spätestens seit den frühen 90er-Jahren, als zahllose Bosnierinnen vor Massenvergewaltigungen und Vertreibung nach Deutschland flohen und Asyl beantragten, wurde geschlechtsspezifische Verfolgung ein Thema. Die bosnischen Frauen ereilte das gleiche Schicksal wie Frauen aus Afghanistan, Algerien oder Somalia: Nahezu ausnahmslos wurde ihr Asylantrag abgelehnt, weil Vergewaltigung und Repressionen nicht als staatliche Verfolgung gelten.

Erst im Juni 1996 erkannte das Verwaltungsgericht Magdeburg erstmals eine Frau aus der Elfenbeinküste als asylberechtigt an, weil ihr Herkunftsstaat nicht willens sei, sie vor der ihr drohenden Verstümmelung ihrer Genitalien zu schützen. Als die rot-grüne Koalition 1998 ihre Arbeit aufnahm, fand die Erkenntnis, dass Frauen in allen autoritären Staaten, aber auch in jedem Krieg besonderen Formen von Folter und Gewalt ausgesetzt sind, Eingang in den Koalitionsvertrag. Man wolle „die Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel der Beachtung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe überarbeiten“, heißt es dort.

Seit dem vergangenen Oktober heißt es nun in Paragraph 51 des Ausländergesetzes unter „Abschiebungshindernisse“, dass geschlechtsspezifische Verfolgung vor Abschiebung schützen kann. Des Weiteren wies das Innenministerium den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten an, nicht mehr gegen Entscheidungen anzugehen, in denen an den Genitalien verstümmelte Frauen Asyl erhalten. Auch dies war vorher gängige Praxis. Des Weiteren wurde das Personal im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge speziell geschult, um mit geschlechtsspezifischer Verfolgung sensibler umzugehen.

Nach Angaben von Menschenrechtsgruppen hat dies auch in der Praxis positive Auswirkungen. Inzwischen ist gewährleistet, dass verfolgte Frauen von Dolmetscherinnen und Beamtinnen sowie getrennt von ihrer Familie angehört werden. Ein Recht auf Asyl ist allerdings nach wie vor in weiter Ferne. JAGO

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