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In fremder Erde

■ Bauer darf nicht ins eigene Familiengrab

Die evangelische Kirchengemeinde Bremen-Borgfeld hat die Beisetzung eines aus der Kirche ausgetretenen Landwirtes im Familiengrab auf dem gemeindeeigenen Friedhof verweigert. Der im Alter von 67 Jahren Gestorbene, der zu einem alten Bauerngeschlecht gehörte, wurde mittlerweile im benachbarten Lilienthal im niedersächsischen Umland beerdigt. Im Gegensatz zu öffentlichen Friedhöfen könnten nach der geltenden Ordnung des kirchlichen Friedhofes dort nur Gemeindemitglieder bestattet werden, sagte Borgfelds Pastor Helmut Klagge am Dienstag dem epd.

Der Kirchenvorstand habe den Fall diskutiert und die entsprechende Regelung „zur Kenntnis genommen“, ergänzte Klagge. Auf dem räumlich begrenzten Friedhof könnten nur Personen beigesetzt werden, die „bis zu ihrem Tode Glieder der Gemeinde waren und in ihrem Kirchspiel wohnten“, steht wörtlich in der Friedhofsordnung. Der Verstorbene hatte der Kirchengemeinde nach Angaben der Witwe vor Jahren Land zur Erweiterung des Friedhofes verkauft, auf dem er nun nicht beigesetzt werden durfte. Nach einem Streit um den Kaufpreis sei er aus der Kirche ausgetreten, berichtete die Witwe. Sie kritisierte, dass es in der Vargangenheit immer wieder Ausnahmen gegeben habe, die nach Gefühl und Beziehungen erteilt worden seien. Im Gespräch sei nun, eine Bürgerinitiative zu gründen. epd

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