Ungesunder Streit

■ AOK will zwei Schlaganfall- und Dekubitusprojekte erst bezahlen, wenn sie für bundestauglich erklärt worden sind

Auf der einen Seite steht die AOK, auf der anderen die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG), die Ärztekammer Hamburg und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe. Letztere sind auf erstere so wütend, dass sie gestern die Presse eingeladen haben, um sich öffentlich über die AOK zu beklagen. Es geht um Qualitätssicherung. Für die braucht man zunächst einmal Daten, um vergleichen zu können. Nur so kann der Patient wissen, in welchem Krankenhaus er nach einem Schlaganfall am besten versorgt wird, oder es am wenigsten wahrscheinlich ist, dass er sich durchliegt.

In Hamburg haben HKG, Kassen und Ärztekammer dafür schon 1991 die „Externe Qualitätssicherung“ gegründet, in der drei Angestellte Daten sammeln und auswerten. „So konnten wir beispielsweise die Dekubitusrate um zwei auf sechs Prozent senken“, lobt Annette Weinert, Landesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe. Und jetzt stellt die AOK ihre Finanzierung ein.

Nach einer Testphase sollten am 1.1.2001 Schlaganfall- und Dekubitusprojekte in allen Hamburger Krankenhäusern eingeführt werden. Gleichzeitig kümmert sich seit Jahresbeginn die „Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung“ (BQS) darum, bundeseinheitliche Standards zu schaffen. Während die Betriebs- und Ersatzkassen darin keinen Grund zur Kursänderung sehen, findet die AOK, die Hamburger Projekte sollten nicht in Serie gehen, bevor eben diese BQS sie nicht für gut befunden hat. „Wir halten bundeseinheitliche Quali-tätssicherung für wichtig, denn nur das gibt Transparenz“, erklärt AOK-Pressesprecherin Ulrike Zeising. Was nütze es den Versicherten, wenn in Hamburg beispielsweise nach ganz anderen Kriterien verglichen werde als in der restlichen Republik. Nur deshalb rufe die AOK zum Innehalten auf, nicht wegen der gut 100.000 Mark, um die es hier geht. „Sollten die Projekte in ihrer Konzeption von der BQS gebilligt werden, können beide Projekte sofort in Hamburger Kliniken umgesetzt werden.“

Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Hamburger Ärztekammer, erinnert daran, dass Hamburg nicht zufällig ein vorbildliches Qualitätssicherungssystem habe, sondern dass es dazu von der Bürgerschaft beauftragt wurde – 1983 nach dem Medizinskandal am AK Barmbek. „Wer das zerstört, handelt gegen den politischen Willen und gegen die Patienten.“ Und Jürgen Abshoff, Geschäftsführer der HKG, weist darauf hin, dass die bundeseinheitlichen Regelungen „vorhandene Projekte stärken und sichern sollen.“ Die AOK verkehre das ins Gegenteil. Sandra Wilsdorf