Libanesen: Schulte gegen Einzelfall-Prüfung

■ Schulte will „Musterregelung“ vom Parlament / Türkei lehnte einen Libanesen ab

Innensenator Bernt Schulte (CDU) lehnt eine Einzelfallprüfung bei den ausreisepflichtigen libanesischen Kurden ab. Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU, Jens Böhrnsen und Jens Eckhoff, hatten den Senator gebeten, insbesondere bei den betroffenen Jugendlichen nochmals zu prüfen, ob die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen möglich ist. Die beiden Politiker hatten ein Gespräch mit von Abschiebung bedrohten jugendlichen Libanesen geführt. Hinterher zeigten sie sich unisono vom Grad der gesellschaftlichen Integration ihrer Gesprächspartner beeindruckt.

Schulte sieht indes keine Möglichkeit für eine Einzelfallprüfung. Das teilte er nicht nur den beiden Fraktionsspitzen mit, sondern präventiv auch gleich noch dem Petitionsausschuss der Bürgerschaft. Weil davon auszugehen sei, „dass in einer größeren Anzahl von Fällen Petitionen eingerichtet werden“, strebt der Innensenator eine Musterregelung auf Grund eines konkreten Falles an – also das Gegenteil der von den Spitzenpolitikern gewünschten Einzelfallprüfung.

In seinem Schreiben an den Ausschuss erkennt Schulte an, dass nach häufig zehn Jahre währendem Aufenthalt die Ausweisung „gerade für die kleineren Kinder sicher eine besondere Härte“ darstellt. Aus der „tatsächlich stattgefundene Eingewöhnung an hiesige Lebensverhältnisse“ lasse sich aber kein Aufenthaltsrecht begründen, so Schulte, weil die Abschiebung in die Türkei „nicht völlig unvertretbar“ sei. Lediglich die Zeit zur Beendigung eines Schulabschnitts könne ausnahmsweise gewährt werden. Die Kinder müssten sich laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts das Fehlverhalten ihrer Eltern zurechnen lassen, die bislang durch eine Täuschung über ihre Identität die Abschiebung verhindert hätten.

Schulte hatte vor einem Jahr bekannt gegeben, seine Behörde habe 500 Personen mit „illegaler Identität“ ermittelt: Es handele sich um Türken, die mit gefälschten libanesischen Personalien ihren Aufenthalt in Bremen erreicht hätten. Inzwischen gerät diese Sicht der Dinge allerdings ins Wanken: Vor einigen Wochen wurde ein junger Mann aus der Gruppe, Mohamed M., in die Türkei abgeschoben. An der Passkontrolle präsentierte er jedoch einen gültigen libanesischen Pass. Die türkischen Grenzbehörden lehnten die Aufnahme daraufhin ab, M. musste zurück nach Bremen fliegen. Genützt hat ihm das allerdings nichts: Er wurde umgehend in Abschiebegewahrsam genommen und nach einigen Wochen schließlich in den Libanon abgeschoben. jank