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Zufrieden mit dem Datenschutz

Garstka kritisiert Videoüberwachung und Schleierfahndung und lobt die BVG

Glückliche Datenschützer sind eine seltene Spezies – Hansjürgen Garstka scheint dazu zu gehören. Zufrieden lächelnd stellte der Berliner Beauftragte für Datenschutz gestern seinen Bericht für das vergangene Jahr vor. Insbesondere sein häufigster Sparringspartner, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), hätte sich im Jahr 2000 meist kooperativ gezeigt.

So hat Garstka eigener Aussage nach durchsetzen können, dass die Videoüberwachung auf Bahnsteigen lediglich bei Bedarf auf Knopfdruck und nicht kontinuierlich mitgeschnitten wird. Auch herrsche Einigkeit zwischen ihm und der BVG, dass eine mögliche Einführung des elektronischen Tickets nicht dazu verwendet werden dürfe, persönliche Fahrprofile zu erstellen. Im internen Bericht der BVG über den Feldversuch mit dem elektronischen Ticket spielt Datenschutz jedoch keine Rolle: Auf 200 Seiten widmete der vertrauliche Report diesem Thema ganze 18 Zeilen.

Ganz im klassischen Datenschützerstil forderte Garstka, bei Überwachungen und Kontrollen die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Bei der Videoüberwachung dürfe es auf keinen Fall „englische Verhältnisse“ geben. Der Datenschutzexperte forderte zudem die Abschaffung der 1999 eingeführten Schleierfahndung: Viermal sind die groß angelegten, teilweise mehrtägigen Kontrollen im Jahr 2000 in Berlin durchgeführt worden – viermal ohne Fahndungserfolg. Die mangelhafte Ausbeute werde nicht einmal mehr in den Prüfungsberichten bestritten.

Warum wirkte Hansjürgen Garstka dennoch so zufrieden? Vielleicht, weil seine Arbeit Beachtung findet. Nach einer für ihn „nicht befriedigend ausgefallenen“ Untersuchung zweier Dokumentationssysteme in der Charité – „viel zu viele Mitarbeiter hatten Einsicht in Akten der Patienten“ – seien Mängel im Datenschutz rasch behoben worden. BERT SCHULZ

Der Bericht ist unter www.datenschutz-berlin.de abrufbar

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