Alles, nur nicht billig

Die preiswerten Betriebskrankenkassen müssen ihren Beitragssatz erhöhen. Das freut die anderen

BERLIN taz ■ Nur wenige Wochen hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mit den Vertretern der gesetzlichen Kassen verhandelt, und schon ist der Kompromiß da. Der finanzielle Ausgleich zwischen den Kassen, Risikostrukturausgleich (RSA), wird neu geregelt.

Ab dem kommenden Januar müssen alle gesetzlichen Kassen einen Mindestbeitrag von 12,51 Prozent des Einkommens verlangen. Betroffen von dieser verordneten Beitragssteigerung sind etwa 3,5 Millionen Versicherte, die von einer teuren in eine billige Betriebskrankenkasse (BKK) gewechselt sind. Angaben von Versicherungsexperten zufolge spült der Mindestbeitrag rund 650 Millionen Mark ins System. Das Geld soll im jeweiligen Kassensystem verbleiben und für die Verbesserung der Versorgung von chronisch Kranken ausgegeben werden. Die großen Kassen begrüßten gestern die neue Mindestbeitragsregelung.

Ein weiterer Punkt, über den Einigkeit erzielt wurde, ist das Kasssenwechselrecht. Künftig dürfen Versicherte nicht nur zu einem Stichtag wechseln, sondern können jeweils zum Quartalsende kündigen. Allerdings muss man sich nach einem Wechsel 18 Monate lang an die neue Kasse binden.

Ferner ist ab dem 1. Januar 2003 daran gedacht, einen Risikopool einzurichten, der die Kosten für stationäre Versorgung, Krankengeld, Heil- und Arzneimittel zu 60 Prozent übernimmt, wenn die Ausgaben der Kasse hierfür pro Patient 40.000 Mark im Jahr überschreiten. Vom Jahr 2002 an soll der RSA endgültig reformiert werden. Dann sollen die Kassen beim Finanzausgleich auch den Gesundheitszustand der Versicherten berücksichtigen dürfen. ANNETTE ROGALLA