: Gut zu wissen
Wer im anstehenden Bürgerschaftswahlkampf von Wahlwerbung verschont bleiben möchte, kann beim Einwohneramt Widerspruch gegen Melderegisterauskünfte an Parteien einlegen. Eile ist geboten, denn schon seit dem 23. März können die Parteien Adressauskünfte beantragen. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung und ist kostenlos. Ein Info-Blatt zum Widerspruchsrecht wird in Kürze unter anderem in sämtlichen Bücherhallen ausliegen.
Am Montag, 2. April, startet das Institut für Sozialforschung die neue Staffel der „InstitutsMontage“, die unter dem Titel „Grenzziehungen – Grenzübertritte“ steht. Den ersten Vortrag hält Dr. Nikola Tietze zum Thema „Muslimische Erfahrungen – Selbstbilder zwischen Tradition und Emanzipation“. Die Veranstaltung findet um 20 Uhr in den Institutsräumen am Mittelweg 36 statt.
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