GdP: Schießen wie in Niedersachsen

Bremen (taz) – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) drängt darauf, schnellstmöglich eine Schuss-waffenregelung ins bremische Polizeigesetz aufzunehmen, die über die bisherige hinausgeht. Dies könne nach niedersächsischem Vorbild geschehen. Laut dem GdP-Landesvorsitzenden Dieter Öhlschläger sollte das Bremische Polizeigesetz das Grundrecht auf Leben einschränken. Bislang ist nur die körperliche Unversehrtheit eingeschränkt.