: Strafrecht-Zivilrecht-Öffentliches Recht
Die Rechtsgebiete
Das Strafrecht greift immer dann, wenn einem Beschuldigten eine Straftat vorgeworfen wird, beispielsweise Mord und Totschlag, Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder Fahrerflucht. Dabei setzt der Staat seinen Strafanspruch und letztlich das Gewaltmonopol durch. Die Interessen des Opfers sind üblicherweise zivilrechtlicher Natur. Konkret heißt das: Ein Dieb wird in einem Strafrechtsverfahren vom Staat belangt und bestraft, der Bestohlene muss seinen Schaden vor einem Zivilgericht einklagen.
Das Zivilrecht betrifft alle Rechtsprobleme, die nicht unter Strafrecht oder Öffentliches Recht fallen. Das ist immer dann der Fall, wenn es sich um Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen handelt, die keine strafrechtliche Relevanz haben. Also alle strittigen Verträge – vom Möbelkauf bis zum Mietvertrag, überhaupt alle mietrechtlichen Probleme und Familiensachen wie Scheidung, Erbschaft, Sorgerecht und Unterhaltsverpflichtungen.
Öffentliches Recht umfasst alle Beziehungen zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürger; beispielsweise, wenn ein Bezirksamt einem Bürger ein Gewerbe untersagen will, was der nicht hinnimmt, oder wenn ein Bafög-Antrag abgelehnt wird. KAJA
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