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Kohl tadellos

Der Exkanzler darf entspannen: Staatsanwaltschaft erhebt kein Verfahren wegen Steuerhinterziehung

BERLIN dpa ■ Der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl ist in der CDU-Spendenaffäre strafrechtlich nun vollends aus dem Schneider. Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen der von ihm angenommenen anonymen Geldspenden in Höhe von 2,1 Millionen Mark wird auch Kohls neue Spendensammelaktion im vergangenen Jahr keine strafrechtlichen Folgen haben.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern lehnt es ab, gegen den 70-Jährigen ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung zu eröffnen, bestätigte der Leiter der Behörde, Helmut Bleh, am Wochenende. Der Ermittlungsbehörde in Kaiserslautern lag eine Anzeige des Münchner Rechtsanwalts und Steuerexperten Peter Spörlein vor. Er hatte Kohl vorgeworfen, im Zusammenhang mit der neuen Spendensammelaktion zur Wiedergutmachung des CDU-Schadens Anfang 2000 Steuerhinterziehung in Höhe von 1,245 Millionen Mark begangen zu haben.

Der Hintergrund: Wegen der von Kohl verschuldeten CDU- Spendenaffäre musste die Partei Strafgelder in Höhe von 6,3 Millionen Mark zahlen. Kohl hatte in diesem Zusammenhang eine Sammelaktion gestartet. Die daraufhin vom Exkanzler eingenommenen Gelder hätten nach Ansicht Spörleins nicht als Parteispende gewertet werden dürfen. Die neuen Spender – darunter die Schauspielerin Uschi Glas und der Medienunternehmer Leo Kirch – hätten „gespendet, damit Kohls Schulden bei der CDU getilgt werden“, hatte Spörlein argumentiert.

Dieser Rechtsauffassung widersprach nun Bleh. „Der wirtschaftliche Empfänger war die CDU.“ Und darauf komme es allein an. Eine Steuerpflicht von Kohl sei dadurch nicht eingetreten. Nach Angaben von Bleh wird die Behörde gar nicht erst Ermittlungen einleiten und den Vorgang mit dem Aktenzeichen „6054 Js 4655/01 Wi“ schließen. Schon vor einem Jahr sei man schon einmal der Frage nachgegangen und habe sich dabei auch mit den Finanzbehörden in Verbindung gesetzt.

Anfang März hatte bereits das Bonner Landgericht der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Kohl wegen Untreue gegen Zahlung einer Geldbuße von 300.000 Mark zugestimmt. Dabei ging es darum, ob Kohl durch sein Schweigen über die Spender, die ihm in den Jahren zwischen 1993 und 1998 über zwei Millionen Mark gegeben hatten, die CDU denn auch in strafrechtlich relevanter Form geschädigt hat.

Das Landgericht hatte sich bei der Einstellung unter anderem darauf berufen, dass die Rechtslage äußerst schwierig sei und die eventuell zu erwartende Strafe in keinem Verhältnis zum Aufwand eines Strafprozesses stehe.

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