: un-kinderrechtskonvention
Nur mit Vorbehalt ratifiziert
Mit Hilfe der Kinderrechtskonvention von 1989 wollten die Vereinten Nationen einen Menschenrechtskatalog schaffen, in dem der besondere Schutz der Kinder völkerrechtsverbindlich festgeschrieben wird.
Bis auf die USA und Somalia haben alle UN-Mitglieder die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Deutschland unterzeichnete 1992 – allerdings mit einem so genannten Vorbehalt. Die damalige Regierungskoalition aus CDU und FDP wollte das „Wohl des Kindes“ nicht als übergeordnetes Prinzip anerkennen.
Sie nahm daher Artikel 2 der Konvention aus. Darin heißt es, dass die Unterzeichnerstaaten jedem Kind in ihrer Hoheitsgewalt die gleichen Rechte gewährleisten, „ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, [. . .] der nationalen, ethnischen oder sonstigen Herkunft“. Ein 16- oder 17-jähriger Flüchtling ist nach deutschem Recht erwachsen.
Die SPD, 1992 noch in der Opposition, forderte zwar damals die Regierung auf, den Vorbehalt gegen ausländische Kinder fallen zu lassen und die Rechtsgarantien der Kinderrechtskonvention voll zu übernehmen, doch seitdem sie selbst an der Regierung ist, hat sie das Wohl des Kindes wieder aus den Augen verloren. Deutschland diskriminiert bis heute Kinder ohne einen deutschen Pass.
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