: entschädigung
Gesetz mit Lücken
Seit 1976 erhalten Kriminalitätsopfer einen staatlichen Ausgleich für entstandene Gesundheitsschäden. Von rund 200.000 Gewaltopfern pro Jahr bekommen jedoch nur rund 9.000 Menschen Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Viele Berechtigte machen ihre Ansprüche nicht geltend, weil sie das Gesetz nicht kennen oder weil eh nur die Kosten einer Heilbehandlung erstattet würden und deshalb nur die Krankenkasse von einer „Entschädigung“ profitieren würde. Spürbare Leistungen bekommt ein Opfer erst ab einer dauerhaften Erwerbsminderung von 25 Prozent. Dann zahlt der Staat eine Rente von einigen hundert Mark pro Monat. Insgesamt erhalten derzeit knapp 10.000 Personen eine Rente nach dem OEG. Immerhin 208 Millionen Mark gibt der Staat jährlich (1999) für Opferentschädigungen aus.
Ins Gerede kam das Gesetz, weil es zahlreiche Lücken aufweist. So gilt der Grundsatz „Im Zweifel für die Opfer“ hier nicht. Auch wer nicht beweisen kann, dass seine Verletzung aus einer vorsätzlichen kriminellen Tat stammt, geht leer aus; das Gleiche gilt, wenn das Verbrechen im Ausland geschah. Außerdem gewährt das OEG kein Schmerzensgeld und ersetzt keine Sachschäden.
Für die Opfer bedeutet die Ablehnung ihrer Anträge häufig eine erneute Demütigung. In Notfällen hat bisher oft der Weiße Ring geholfen. Justizministerin Däubler-Gmelin will diesen und andere Initiativen finanziell besser ausstatten. Künftig sollen in Härtefällen auch die neuen Opferstiftungen mancher Bundesländer einspringen. Regelmäßige Rentenzahlungen waren und sind dabei jedoch nicht vorgesehen.CHR
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