piwik no script img

was bisher geschah

Demo-Verbote zum 1. Mai

Zum ersten Mal hat Berlins Innensenator Eckart Werthebach (CDU) in diesem Jahr die „Revolutionäre 1.-Mai-Demonstration“ im Stadtteil Kreuzberg verboten. Er begründete dies mit Aufrufen zur Gewalt im Vorfeld der Demonstration und den Ausschreitungen der vergangenen Jahre. Die „Revolutionäre 1.-Mai-Demonstration“ linker Gruppen findet seit 1988 statt. Seit dem Jahr 1996 gibt es sogar zwei Veranstaltungen: Die eine wird von dogmatisch-kommunistischen Gruppen organisiert, die zweite von der Antifa- und autonomen Szene. Betroffen von dem Verbot ist zunächst nur die autonome Demonstration. Werthebach schloss aber gestern auch ein Verbot des anderen Aufzugs nicht aus. Das Verwaltungsgericht hatte am Freitag das Verbot der autonomen Demo bestätigt, das Oberverwaltungsgericht wird am heutigen Montag gegen den Einspruch des Anmelders entscheiden. Ein ebenfalls von Werthebach verbotener Aufmarsch der extrem rechten NPD darf hingegen stattfinden. Das Verbot wurde vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Die Rechten dürfen allerdings nicht durch die Stadtmitte ziehen, sondern müssen sich mit dem abgelegenen Viertel Hohenschönhausen begnügen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen