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Prozess in Simbabwe

Verfahren gegen Oppositionschef Tsvangirai für „Aufruf zum Umsturz“ kommt vor das Oberste Gericht

HARARE afp/taz ■ Der Prozess gegen Simbabwes Oppositionsführer Morgan Tsvangirai wegen Aufrufs zum gewaltsamen Umsturz ist gestern am ersten Prozesstag vom Hohen Gericht der Hauptstadt Harare an das Oberste Gericht des Landes verwiesen worden. Richter Moses Chinhengo folgte damit einem Antrag der Verteidigung. Diese hatte zum Prozessauftakt vorgetragen, Simbabwes Antiterrorgesetze, die noch aus der britischen Kolonialzeit im ehemaligen Rhodesien stammen und unter denen die Anklage gegen Tsvangirai formuliert ist, widersprächen dem Verfassungsrecht auf freie Meinungsäußerung, und daher müsse das Oberste Gericht prüfen, ob die Anklage überhaupt rechtmäßig sei. Der Richter sagte, er sei „verpflichtet“, diesem Antrag stattzugeben, da er „weder oberflächlich noch störend“ sei.

Im Falle einer Verurteilung droht Tsvangirai lebenslange Haft. Er hatte im September 2000 auf einer öffentlichen Versammlung gesagt, Simbabwes Präsident Robert Mugabe werde mit Gewalt gestürzt werden, falls er nicht freiwillig zurücktrete.

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