: Bomber-Automaten bleiben teuer
Bundesverfassungsgericht weist Klage eines Spielhallenbetreibers zurück: Sondersteuer ist rechtmäßig
FREIBURG taz ■ Gewaltspielautomaten dürfen mit kommunalen Sondersteuern belegt werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern bekannt gegebenen Beschluss. Es lehnte dabei die Klage eines Göttinger Spielsalons ab, der pro Gerät 500 Mark pro Monat an die Stadt abführen musste.
Bei den umstrittenen Automaten kann man etwa auf Tiere schießen oder als Bomberpilot ganze Länder vernichten. Die Stadt Göttingen fand, dass dadurch Menschen verroht und abgestumpft werden. Die Betreiber hielten dem entgegen, dass die Spieler sich an den Geräten abreagieren und deshalb eher wenig aggressiv sind. Das Bundesverfassungsgericht folgte nun aber der städtischen Argumentation. Angesichts des „Gefahrenpotenzials“ von Gewaltspielautomaten bestehe an deren Eindämmung ein „öffentliches Interesse“. Damit sei die erhöhte Steuer für diese Art von Spielgeräten gerechtfertigt, betonte das Gericht.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand jedoch die Frage, ob Kommunen überhaupt derartige Sondersteuern erheben können. Die Betreiber argumentierten, dass der Bund abschließend geregelt habe, welche Automaten verboten und erlaubt seien. In diesem Rahmen bestehe „Spielfreiheit“ und deshalb dürfe nicht von den Kommunen edukatorisch auf den „Homo ludens“ (spielenden Menschen) eingewirkt werden. Damit beriefen sich die Betreiber auf ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1998. Damals waren kommunale Verpackungssteuern gekippt worden, weil sie dem Abfallgesetz des Bundes zuwiderliefen.
Doch diese Parallele konnte Karlsruhe nicht erkennen. Nach Ansicht des Gerichts gibt es derzeit keine bundesweite Gesamtkonzeption für Gewaltspielautomaten. Im Ergebnis war die Göttinger Steuerstrategie, die auch in vielen anderen Kommunen verfolgt wird, durchaus erfolgreich. Kriegsspielautomaten werden heute kaum noch betrieben, da sie nicht mehr lukrativ genug sind. Der Bundesverband der Automatenunternehmen hat das Verfahren auch gar nicht unterstützt. „Wenn die Gesellschaft solche Automaten nicht will, akzeptieren wir das“, erklärte ein Sprecher. Interesse hatte an dem Prozess vor allem die Geräteindustrie, die zuletzt kaum noch Gewaltautomaten verkaufen konnte. Zum Niedergang dieser Geräte dürfte allerdings auch der Boom der Computerspiele beigetragen haben. Was in der Spielhalle zurückgedrängt wurde, findet sich jetzt auf der heimischen Spielkonsole. (Az: 1 BvR 624/00)
CHRISTIAN RATH
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