: Nochmal erlassen
Die Hamburger Schulbehörde hält an der umstrittenen Abschaffung der Altersermäßigung für Lehrer fest, will diese nun aber nochmal per „Erlass“ bestätigen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wie berichtet, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Eilverfahren einem 60-jährigem Lehrer Recht gegeben, der gegen die Streichung seiner Altersermäßigung geklagt hatte. Der Senat, so das Gericht, hätte dies nicht per Rechtsverordnung, sondern „per Senatsbeschluss“ verfügen müssen, was allerdings eine Absprache mit den Personalräten erfordert hätte. Die Schulbehörde beharrt nun darauf, sie sei den korrekten Weg gegangen und stützt sich dabei auf ein vergleichbares Urteil des OVG Lüneburg.
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