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Pro Embryonen

■ Diskussion der Anwälte in Bremen

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Michael Streck, hat sich gegen eine Lockerung des Embryonenschutzgesetzes ausgesprochen. Etwas sei nicht deshalb gut, weil es wissenschaftlich möglich sei, sagte Streck auf dem 52. Deutschen Anwaltstag in Bremen. Es stelle sich die Frage nach den Grenzen, wenn Menschen unter dem Gesichtspunkt von Gesundheit und Krankheit aussortiert werden dürften, sagte Streck weiter.

Zufrieden äußerte er sich über die nun verabschiedete Justizreform. Wesentliche Forderungen des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) seien berücksichtigt worden. Rund 1.400 AnwältInnen von dem 54.000 Mitglieder-starken Anwaltsverein nahmen am Anwaltstag teil. Auch die bevorstehende Schuldrechtsreform begrüßten die Anwälte als wichtig für Verbraucher, sagte der Vorsitzende des DAV-Zivilrechtsausschusses, Georg Maier-Reimer. Zwar stehe die Reform unter Zeitdruck, weil die entsprechende EU-Richtlinie bis zum Januar 2002 zwingend umgesetzt werden müsse. Die Novelle werde die Verbraucherrechte in wichtigen Punkten stärken. So sollten die Garantiezeiten für Waren von sechs Monaten auf zwei Jahre ausgedehnt werden. AP

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