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Plädoyer für Gesetz

Die Süssmuth-Kommission schlägt ein eigenes Zuwanderungs- und Integrationsgesetz vor. Bestehende Regelungen reichten nicht aus

BERLIN taz ■ Die Zuwanderungskommission unter Rita Süssmuth plädiert in ihrem 272 Seiten umfassenden Bericht für die Schaffung eines Einwanderungsgesetzes.

Bestehende Gesetze seien nicht dazu geeignet, „den Paradigmenwechsel und die Grundentscheidungen einer neuen Zuwanderungspolitik zu verankern“. Nach Maßgabe der 21-köpfigen Kommission, die von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eingesetzt wurde, soll ein solches Gesetz unter anderem die „gesamte Arbeitsmigration regeln und den integrationspolitischen Rahmen setzen“. Die Schaffung getrennter Gesetze wird zwar erwähnt. Aber aus dem Tenor des Begleittextes wird deutlich, dass dies für die ungünstigere Variante gehalten wird.

Der vorläufige Bericht, der der taz vorliegt, soll noch einmal redaktionell bearbeitet werden. Am Inhalt werde sich aber nichts Wesentliches mehr ändern, hieß es gestern in Berlin. Ursprünglich war die Vorstellung des Berichts für den 4. Juli terminiert.

Für Kritik bei den Grünen dürfte der Vorschlag eines neu zu schaffenden Bundesamtes für Zuwanderung und Integration sorgen. Dieses soll für die dauerhafte Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen zuständig sein. Mit der Koordination der befristeten Zuwanderung soll hingegen die Bundesanstalt für Arbeit beauftragt werden. Das dem Bundesinnenministerium unterstehende Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg war in den vergangenen Monaten öffentlich als neue Behörde genannt worden. Dagegen verlangen der innenpolitische Sprecher der Grünen, Cem Özdemir, und die Ausländerbeauftragte Marieluise Beck (ebenfalls Grüne) langfristig ein Migrationsministerium.

Erwartungsgemäß verzichtet die Süssmuth-Kommission aus Gründen der Praktikabilität auf festgelegte Quoten. Sie schlägt jedoch vor, zunächst jährlich bis zu 20.000 qualifizierten Zuwanderern eine dauerhafte sowie zusätzlich bis zu 20.000 Arbeitskräften eine befristete Arbeitserlaubnis zu erteilen und Pilotprojekte zur Anwerbung zu starten. Als Kriterium für die Auswahl dient ein Punktesystem, das unter anderem Alter und Bildung berücksichtigt.

Über die Verankerung geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung im Asylrecht konnte sich die Kommission nicht einigen. Auch wird eine allgemeine Härtefallregelung abgelehnt. Bei Artikel 16 a (politisches Asyl) und der Rechtsweggarantie nach Artikel 19 sieht sie keinen Änderungsbedarf. Entsprechende Forderungen kamen von der Union, waren in deren Zuwanderungspapier aber vorläufig zurückgestellt worden.

Generell hält die Süssmuth-Kommission eine Beschleunigung der Asylverfahren für richtig. Die Verwaltungsgerichte sollten materiell und personell besser ausgestattet und per Gesetz zu einer schnelleren Verhandlung angehalten werden.

SEVERIN WEILAND

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