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Ohne Geld keine Chance

■ Fonds will Flüchtlingen zu ihrem Recht verhelfen. Gemeinnützigkeit verwehrt

„Das, was wir planen, ist ganz normale Menschenrechtsarbeit“, sagt Dirk Hauer von der Bürgerschaftsgruppe Regenbogen: Weil Flüchtlinge de facto heute „von der Rechtsweggarantie ausgeschlossen sind“, haben MitarbeiterInnen von fünf Organisationen den „Hamburger Flüchtlingsfonds e.V.“ gegründet. Ziel ist, Flüchtlingen durch die Bezahlung von AnwältInnen und Gerichtskosten zu unterstützen.

Die Initiatoren kommen vom Regenbogen, dem Hamburger Arbeitskreis Asyl, Fluchtpunkt, Woge e.V und der Roten Hilfe. Angesichts der „abschiebeorientierten“ Hamburger Ausländerbehörde, so die Initiative, haben Flüchtlinge ohne Rechtsbeistand keine Chance, „ihre wenigen Rechte“ wahrzunehmen. Anwälte aber kosten Geld – das so gut wie kein Flüchtling hat. Auch Anträge auf Prozesskostenbeihilfe würden selten bewilligt. „Und die zehn, zwanzig AnwältInnen in Hamburg, die Flüchtlinge honorarfrei vertreten“, so Hauer, „sind chronisch überlastet, manchmal am Rande des Bankrottes.“

Der Fonds, das ist den Initiatoren klar, wird nicht allen helfen können. Ein Vergabeausschuss soll über die Anträge entscheiden. Unterstützt werden nur Flüchtlinge, die ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg haben, Illegalisierte sind ausdrücklich eingeschlossen. Die Kosten werden bis zu 50 Prozent übernommen. In den kommenden drei Monaten will der Verein so viele Mitglieder gewinnen, dass ein „monatliches Unterstützungsvolumen“ von 1500 Mark gesichert ist.

Der Staat schießt nichts dazu – im Gegenteil: Das Finanzamt Hamburg-Mitte lehnte den Antrag des Vereins auf Gemeinnützigkeit ab, da „nicht in erster Linie die Allgemeinheit gefördert wird, sondern eine solche Tätigkeit eher der Durchsetzung von Einzelinteressen dient“, begründet Sachbearbeiterin Michaelis. Mit einer ähnlichen Begründung war kürzlich dem Verein „Lesbenfrühling“ die Gemeinnützigkeit verwehrt worden – von derselben Sachbearbeiterin. „Flüchtlingsfonds e.V.“ vermutet eine „politisch motivierte Schikane“ des Finanzamtes. Die vorgesetzte Finanzbehörde darf nach eigener Auskunft den Vorgang nicht kommentieren. Heike Dierbach

Hamburger Flüchtlingsfonds, 270 10 25,Tel.: HH-FL-FONDS§gmx.de, Spenden: Kto. 1022/216 798, Haspa.

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