„Restrisiko nur begrenzt tolerabel“

Bundesregierung legt Text für Gesetzesnovelle zum Atomausstieg vor und hält Unfälle in AKWs für nicht ausgeschlossen

BERLIN taz ■ Der Entwurf der Gesetzesnovelle, die den Ausstieg aus der Atomkraft regelt, ist fertig. In dem der taz vorliegenden Text heißt es, dass „sich die Möglichkeit von Unfällen mit großen Freisetzungen nicht völlig ausschließen lässt“. Nachdem sich Bundesregierung und Atomkonzerne am 14. Juni 2000 grundsätzlich über den Ausstieg geeinigt hatten, wurde noch fast ein Jahr um den Text der Vereinbarung verhandelt. Diese soll jetzt Gesetzeskraft erhalten.

Besonders über die Begründung des Ausstiegs gab es Streit. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hatte vorgeschlagen, die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung gegen das Recht der Unternehmen auf Eigentum an ihren Kraftwerken abzuwägen. Das passte den Betreibern nicht, weil sie Klagen vor Gericht und die schnellere Abschaltung der AKWs befürchteten. Nun heißt es im Gesetzentwurf, die Bundesregierung „hält das bisher vom Gesetzgeber als sozialadäquat hingenommene ‚Restrisiko‘ der Kernenergie nur noch für einen begrenzten Zeitraum für tolerabel“.

Der Neubau von Atomkraftwerken wird verboten. In den 20er-Jahren dieses Jahrhunderts sollen die letzten AKWs abgeschaltet werden. HANNES KOCH

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