: Lärmklage von Anwohnern
Umweltschützer klagen gegen das Sondernutzungsrecht für die Love Parade
Während sich die Love-Parade-Veranstalter um ein unkommerzielleres Bild bemühen, droht der Technoparty neue Ungemach vonseiten der Umweltschützer. Die wollen nun gegen die Sondernutzungsgenehmigung für den Raver-Umzug klagen.
Wie die Bürgerinitiative „Rettet den Großen Tiergarten vor der Love Parade“ und die Schutzgemeinschaft Großer Tiergarten gestern gemeinsam mitteilten, sind die zuständigen Senats- und Bezirksstellen offenbar „nicht in dem gesetzlich vorgeschriebenen Maß“ in die Entscheidung einbezogen worden. Es sei verwunderlich, dass die Genehmigung vor Ablauf der Frist erfolgte, bis zu der Tiergarten-Anwohner gegen die Außerkraftsetzung der Lärmverordnung am 21. Juli Einspruch erheben konnten.
Der Senat hatte den Ravern für diesen Tag eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes zugestanden. Damit kann die Love Parade als kommerzielle Veranstaltung auf der Straße des 17. Juni stattfinden.
Die Umweltschützer appellierten an den neuen rot-grünen Senat, die Love Parade aus dem Tiergarten zu verbannen. Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) habe sich im vergangenen Jahr eindeutig für den Schutz des Gebietes ausgesprochen und gesagt, er habe Angst, dass der Tiergarten „vor die Hunde“ gehe. Nun müsse er sich trauen, „seinen Ängsten Taten folgen zu lassen“.
Auch beim kleineren Koalitionspartner dürften die Tiergartenschützer mit ihrer Kritik auf offene Ohren stoßen. Die Grünen plädieren seit längerem für eine Verlegung der Parade, etwa auf den Flughafen Tempelhof.
DDP/TAZ
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