was fehlt:
Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Eine Frage des Gentlemen’s Agreements. Jedenfalls in Nordrhein-Westfalen. Schulministerium und Arbeitsmediziner tuten ins gleiche Horn. Feste Temperaturgrenzen, jenseits derer Schulbank oder Büro gegen einen Platz im Freibad getauscht werden können, sind nicht einklagbar. „Anhaltspunkt im Hitzefrei-Erlass ist eine Raumtemperatur von 27 Grad“, so das Schulministerium. Aber auch da entscheidet der Schulleiter über gemessene und gefühlte Temperatur nach Gutdünken.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen