Verfassungsklage gegen Neuwahl?

Die Neuwahlen könnten noch durch eine Verfassungsklage gestoppt werden: Einzelne Bezirksverordnete erwägen laut Parlamentspräsident Reinhard Führer eine Verfassungsklage gegen die Selbstauflösung des Abgeordnetenhauses. Nach Ansicht der Kommunalpolitiker gibt es keinen zwingenden Grund für eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. Nach der Landesverfassung müssen parallel zum Abgeordnetenhaus auch die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) neu gewählt werden. Diese müssen bei den Neuwahlen drastisch verkleinert werden: von 89 oder 69 auf 55 Abgeordnete. Die Bezirksverordneten argumentieren, der rot-grüne Senat sei von einer tragfähigen Mehrheit gewählt worden. Es gebe also keine Notwendigkeit einer vorzeitigen Auflösung. DPA