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Arbeiter mit Plutonium verseucht

Bei Abbauarbeiten in der stillgelegten Wiederaufbereitungsanlage in Karlsruhe wird ein Arbeiter mit dem giftigen Stoff kontaminiert. Die genauen Umstände sind ungeklärt. Umweltverbände erstatteten Anzeige wegen Körperverletzung

aus Karlsruhe HEIDE PLATEN

Schwere Vorwürfe erheben Umwelt- und Naturschutzverbände gegen die Verantwortlichen der stillgelegten Wiederaufarbeitungsanlage für Atommüll (WAK) des Kernforschungszentrums in Karlsruhe-Eggenstein. Dort war ein Arbeiter bei Abbauarbeiten über einen bisher unbekannten Zeitraum hinweg mit hochgiftigem Plutonium kontaminiert worden.

Die Verbände warfen den Betreibern fahrlässige Körperverletzung und einen Verstoß gegen Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung vor. Sie erstatteten Strafanzeige bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen bereits am Dienstag aufnahm.

Die radioaktive Verstrahlung des Mannes war erst in der vergangenen Woche bei einer Routinekontrolle seines Urins entdeckt worden. Das baden-württembergische Umweltministerium teilte mit, dass er die Verstrahlung auch aus der Anlage hinaus getragen habe. Der Schaden sei allerdings „auf sein privates Umfeld“ begrenzt. Wie das Gift in seinen Körper gekommen sei, so WAK-Sprecher Michael Hübner, sei bisher noch „völlig unklar“. Auf jeden Fall sei der Vorfall „nicht bei uns“ geschehen. Die Firma ließ die Arbeiten bis auf weiteres einstellen.

Die Anlage war als Pilotprojekt für die industrielle Wiederaufarbeitung konzipiert worden. Zwischen 1971 und 1990 arbeitete sie rund 200 Tonnen Brennelemente aus Forschungs- und Leistungsreaktoren wieder auf. Nachdem der Bau der Wiederaufarbeitungsanlage im bayerischen Wackersdorf wegen Unrentabilität aufgegeben worden war, wurde auch die WAK überflüssig. Die Anlage, die zu 90 Prozent dem Bundesministerium für Wissenschaft und Technik gehört, soll abgetragen und entsorgt werden.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und der Bund Naturschutz Bayern nannten die Informationen „höchst unvollkommen“. So sei nicht geklärt, um welche Art und welche Menge es sich bei dem freigesetzten Plutonium gehandelt habe, wie der Arbeiter es aufgenommen habe und wie es die Kontrollen unbemerkt passieren und aus der Anlage hinausgelangen konnte. Die Staatsanwaltschaft solle außerdem überprüfen, ob der Unfall möglicherweise geschehen konnte, weil für den Abbau „Sparmaßnahmen angeordnet“ worden seien, „die zwecks Konstenreduzierung dann zu einer Vernachlässigung“ der Schutz- und Kontrollmaßnahmen geführt haben könnten.

BBU-Sprecher Eduard Bernhard vermutete gestern mangelnde Sicherheitsvorkehrungen und Verletzungen der Arbeitsschutzbestimmungen. Wenn das Plutonium im Urin des Mannes festgestellt worden sei, dann müsse er es über Mund oder Nase aufgenommen haben, mit dem Stoff also ohne Atemmaske in Kontakt gekommen sein. Dies aber sei bei herkömmlichen Kontrollen nur sehr schwer festzustellen. Er forderte vom zuständigen Bundesministerium auch Aufklärung, ob weitere Personen betroffen seien und ob es in den vergangenen zehn Jahren weitere Unfälle gegeben habe.

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