: leuna-akten
Ausreden der Justiz
Seit 1998 weist der Schweizer Staatsanwalt Bernard Bertossa immer wieder darauf hin, dass er bei seinen Ermittlungen auf deutsche Spuren gestoßen sei. Wer sie weiter verfolge, könne womöglich auf Fälle von „öffentlicher Bestechung“ beim Verkauf der ostdeutschen Leuna-Werke stoßen, schreibt Bertossa 1999 und bietet „eine umfangreiche Sammlung von Beweisunterlagen“ an. Doch die deutsche Justiz zeigt wenig Interesse. Insgesamt sechs Staatsanwaltschaften erklären sich für nicht zuständig. Der Behördenchef in Augsburg sagt, Leuna könne nur „ein Teilaspekt in einem Randbereich unserer Ermittlungen“ sein. Die Kollegen in Bonn teilen im April 2000 mit: „Die Staatsanwaltschaft Bonn ist nicht für alle Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs politischer Grundentscheidungen in der gesamten Bundesrepublik zuständig.“ Außerdem sei „ein Tatort Bonn wenig nahe liegend.“ Auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken lehnt umfangreiche Ermittlungen ab. Begründung: „Keinerlei Bezüge zu Personen und Vorgängen im Saarland“.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen