piwik no script img

leuna-akten

Ausreden der Justiz

Seit 1998 weist der Schweizer Staatsanwalt Bernard Bertossa immer wieder darauf hin, dass er bei seinen Ermittlungen auf deutsche Spuren gestoßen sei. Wer sie weiter verfolge, könne womöglich auf Fälle von „öffentlicher Bestechung“ beim Verkauf der ostdeutschen Leuna-Werke stoßen, schreibt Bertossa 1999 und bietet „eine umfangreiche Sammlung von Beweisunterlagen“ an. Doch die deutsche Justiz zeigt wenig Interesse. Insgesamt sechs Staatsanwaltschaften erklären sich für nicht zuständig. Der Behördenchef in Augsburg sagt, Leuna könne nur „ein Teilaspekt in einem Randbereich unserer Ermittlungen“ sein. Die Kollegen in Bonn teilen im April 2000 mit: „Die Staatsanwaltschaft Bonn ist nicht für alle Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs politischer Grundentscheidungen in der gesamten Bundesrepublik zuständig.“ Außerdem sei „ein Tatort Bonn wenig nahe liegend.“ Auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken lehnt umfangreiche Ermittlungen ab. Begründung: „Keinerlei Bezüge zu Personen und Vorgängen im Saarland“.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen