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Teures Bummeln

Bundesgericht verhandelt Langzeitgebühren an Unis im Südwesten. Studis: Vor allem sozial Schwache betroffen

BERLIN taz ■ Studentenvertreter haben gestern gefordert, Studiengebühren in der ganzen Bundesrepublik zu verbieten. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entscheidet heute, ob die in Baden-Württemberg erhobenen Studiengebühren für Studierende höherer Semester rechtmäßig sind.

Die Gebühren träfen jene Studenten, die sozial schwach sind und sich ihr Studium durch Jobben verdienen müssen, sagte Christian Schneijderberg vom Asta der Universität Freiburg. Ein Student müsse drei Stunden pro Woche zusätzlich für die Uni-Gebühren arbeiten. Schon jetzt jobben 67 Prozent der Studis, um ihr Studium zu finanzieren.

Seit 1997/98 müssen Langzeitstudenten im Südwesten 1.000 Mark pro Semester bezahlen. Die Zahlung wird fällig, wenn ein Student die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreitet. Laut Wissenschaftsministerium ist die Zahl der Langzeitstudenten dadurch drastisch gesunken: Waren es an den neun Universitäten des Landes 1997 noch 37.000 Studierende mit 14 und mehr Semestern, so belief sich die Zahl im vergangenen Jahr auf 21.000.

Das Land nimmt jährlich rund 20 Millionen Mark durch die Gebühren ein. Die Mittel fließen in das „Bündnis für Lehre“, das Tutoren oder den Einsatz neuer Medien in der Lehre finanziert. CIF

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