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US-Sonderweg bei B-Waffenverbot

Washington lehnt einen Vertragsentwurf zur Kontrolle des Verbots biologischer Waffen ab. Begründet wird dies mit einer Gefahr für die nationale Sicherheit und kommerziellen Interessen. Damit sind die USA in der UNO-Abrüstungskonferenz isoliert

Die Bedenken der USA weisen auch ihre engsten Verbündeten zurück

aus Genf ANDREAS ZUMACH

Die USA haben gestern einer weiteren multilateralen Initiative eine offizielle Absage erteilt: Vor der UNO-Abrüstungskonferenz in Genf lehnte Washington den Entwurf eines Kontrollregimes für das 1972 ausgehandelte Verbot biologischer Waffen ab. Der Entwurf gefährde „ die nationale Sicherheit der USA“ sowie die „berechtigen kommerziellen Interessen“ amerikanischer Biotechnologie-Unternehmen, erklärte Washingtons Chefunterhändler Donald Mahley. Die USA sind damit in der UNO-Abrüstungskonferenz völlig isoliert. Alle anderen 55 Mitgliedsstaaten hatten dem vom ungarischen Vorsitzenden Tibor Toth vorgelegten Entwurf für das Kontrollregime in den letzten Tagen zugestimmt – darunter auch bisherige Bedenkenträger wie Russland, China, Iran und Pakistan.

Washingtons offizielle Absage kam nicht überraschend. Im Mai hatte Außenminister Colin Powell die einstimmig gefasste Empfehlung eines Expertenteams der Bush-Administration abgezeichnet. Darin wurde Toths Entwurf in 38 Punkten als „völlig unzureichend“ bezeichnet und als „ungeeignet, die Produktion von B-Waffen zu verhindern“. (taz, 21. 5. 01) Selbst mit weiteren Änderungen könnten die USA diesem Entwurf nicht zustimmen, erklärte Chefunterhändler Mahley gestern. Er forderte „innovative Schritte“ zur Stärkung und verbesserten Umsetzung der B-Waffenkonvention.

Washingtons Haupteinwände richten sich gegen die in dem Entwurf vorgesehene jährliche Berichtspflicht jedes Landes über – potenziell militärisch nutzbare – biologische Forschungsprogramme sowie gegen Kontrollen von Labors und Fabriken durch ausländische Inspekteure. Die USA unterhalten „legitime, weil defensive“ (Mahley) Forschungsprogramme zur Entwicklung von Impfstoffen gegen B-Waffen, deren strengste Geheimhaltung sie nicht gefährden wollen. Zudem befürchtet Washington „Industriespionage“ bei US-Unternehmen, die international führend sind bei der zivilen biotechnologischen Forschung und Entwicklung. Die Bedenken der USA weisen auch ihre engsten Verbündeten zurück, darunter Deutschland und Großbritannien. London hatte sich in den letzten Jahren besonders für ein möglichst weit reichendes Verifikationsregime engagiert.

Die 1972 in der UNO-Abrüstungskonferenz vereinbarte Konvention trat 1975 in Kraft und wurde von 143 Staaten ratifiziert. Sie verbietet die „Entwicklung, Produktion und Lagerung von bakteriologischen (biologischen) Giftgas-Waffen“. Der Einsatz derartiger Waffen wurde unter dem Eindruck der Erfahrungen im Ersten Weltkrieg bereits mit dem Genfer Giftgasprotokoll von 1925 verboten. Verhandlungen über ein Verifikationsregime begannen 1995, nachdem Beweise auf dem Tisch lagen, dass Irak – ein Unterzeichnerstaat der Verbotskonvention – in den 80er-Jahren Biowaffen entwickelt hatte. Nach dem bisherigen Fahrplan sollte das Verifikationsregime bis Ende August von der UNO-Abrüstungskonferenz fertig gestellt und Ende 2001 auf einer Konferenz aller 143 Vertragsstaaten der Konvention beschlossen werden. Dieser Fahrplan ist nach der Absage der USA in Frage gestellt.

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