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gurke des tages

Ein 52 Jahre alter Medizinstudent darf sich nicht weiter in der Drogenszene aufhalten. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Münster hervor. Der Mann, der im 54. Semester studiert, hatte angegeben, seine Doktorarbeit über Suchtprobleme schreiben zu wollen. Dafür habe er in der Szene recherchiert. Das OVG entschied jedoch, er habe keinen glaubhaften Grund für seine Kontakte zu der Szene angegeben.

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