: Billig kommt teuer
Geld zurück von der Bewag: Experte für Energierecht sieht großes Rückerstattungspotenzial für Stromkunden
Dem ehemaligen Strommonopolisten Bewag drohen Erstattungsansprüche in dreistelliger Millionenhöhe. Dies bestätigte ein unabhängiger Experte, der aus geschäftlichen Gründen nicht namentlich genannt werden möchte, gegenüber der taz.
Würden weitere Kunden dem Beispiel dreier Rechtsanwälte folgen, die von der Bewag 30 Prozent ihrer Stromkosten vor der Marktliberalisierung im Jahr 1999 zurückfordern, hätten sie nach Ansicht des Experten „gute Chancen“. Wie berichtet, hatte das Landgericht dem Rechtsanwalt Manfred Terhedebrügge eine Erstattung von mehr als 5.000 Mark zugesprochen. Die Bewag zahlt diesen Betrag zwar, betrachtet das Urteil allerdings als Einzelfall.
Zu Unrecht, meint der branchenbewanderte Jurist, der bereits für andere Stromunternehmen im Bundesgebiet Gutachten über die Rückerstattungsproblematik verfasst hat. Die Bewag müsse zur eigenen Rechtfertigung nachweisen, wieso sie mit der Öffnung des Marktes für andere Anbieter die Stromtarife für Privatkunden plötzlich drastisch habe senken können.
Zwar sei nicht ausgeschlossen, dass es dafür nachvollziehbare Gründe gebe, der Nachweis stelle den Stromversorger allerdings vor ein großes Problem: „Im Zweifelsfall muss die Bewag tatsächlich jeden einzelnen ausgegebenen Pfennig wirtschaftlich rechtfertigen.“
Terhedebrügge und seine Anwaltskollegen Joachim Luckner und Christian Gabriel hatten argumentiert, die plötzliche Preissenkung von 1999 belege, dass die Bewag zuvor den Strom nicht zum günstigsten Tarif angeboten habe. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind die Strommonopolisten verpflichtet, ihre Leistung den Privatkunden nicht teurer als unbedingt notwendig anzubieten.
Dass die Bewag und andere Monopolisten sich daran allerdings nicht hielten, ist nach Ansicht des von der taz befragten Experten ein „offenes Geheimnis“ gewesen: „Der Blick zu unseren europäischen Nachbarn hat uns doch gezeigt: Strom kann sehr viel billiger sein.“ DHE
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