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Schmerzensgeld: Mehr für alles

BERLIN afp ■ Die Bundesregierung will einen allgemeinen Anspruch auf Schmerzensgeld einführen. Ein Gesetzentwurf, der nach der Sommerpause beraten wird, sieht einen allgemeinen Anspruch auf Schmerzensgeld bei Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung vor.

Wenn Patienten durch fehlerhafte Arzneimittel geschädigt worden sind – und zwar auch dann, wenn dem Hersteller keine Schuld nachzuweisen ist – kann dies unter anderem künftig zu Ansprüchen führen. „Wir stärken den Verbraucherschutz“, erklärte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Dazu gehöre auch, dass in sensiblen Bereichen die Zahlung von Schmerzensgeld möglich sei. Der Entwurf sieht zudem eine Anhebung der bisherigen Obergrenze für eine Entschädigung auf 1,173 Millionen Mark (bisher eine Millionen Mark) vor. Diese Summe soll künftig Schadensersatz und Schmerzensgeld zusammen abdecken.

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