crash-kurs geld: ipo
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Sollen die Aktien an einer Börse gehandelt werden, spricht man vom Börsengang auch als „IPO“ – als Initial Public Offering. Diese amerikanische Bezeichnung meint eine Erstemission, also eine Neuemission von Aktien eines bislang nicht börsennotierten Unternehmens. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre Deutschland informiert im Internet darüber, ob Unternehmen bei Neuemissionen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Zu den geforderten Kriterien der IPO-Norm gehören:

1. Die rechtzeitige Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: Der Prospekt enthält alle wichtigen Informationen zu Chancen und Risiken und sollte zwei Wochen vor Zeichnungsbeginn verfügbar sein. Eine Woche vor Zeichnungsbeginn soll er im Internet veröffentlicht werden.

2. Offenlegung der Haltefristen der Altaktionäre: Sie können gegenüber dem Privatanleger mit einer langen Haltefrist Vertrauen in den zukünftigen Unternehmenserfolg ausdrücken.

3. Offenlegung der Beteiligung und Abgabequote der Emissionsbanken beim IPO: Während der Anleger bei der Neuemission einen möglichst niedrigen Emissionspreis wünscht, möchte das Unternehmen einen möglichst hohen Emissionserlös erzielen. Ist das Institut selbst am Unternehmen beteiligt, kann sich die Interessenlage zuungunsten des Anlegers verschieben.

4. Verpflichtung, die Zuteilungsschlüssel nach Abschluss der Emission offen zu legen: Der Anleger will Informationen über die Verteilung des Streubesitzes. ALO

www.ipo-norm.de