piwik no script img

Flughafen gibt nach

Die Wirtschaftsbehörde hat die Lärmgrenzwerte für Fuhlsbüttel korrigiert. Mit der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Flughafen-Ausbau reagierte sie auf eine Anhörung vor dem Oberverwaltungsgericht im Juli (taz hamburg berichtete).

Der Rechtsstreit zwischen den Flughafen-Anliegern und der Behörde wird wohl dennoch weiter schwelen. „Ich gehe nicht davon aus, dass sich die Sache erledigt hat“, sagte Kläger-Anwalt Michael Günther. Die Wirtschaftsbehörde räumte ein, dass sie ein Lärmgutachten missverstanden habe. Sie senkte deshalb den zumutbaren Dauerschallpegel in Räumen bei geschlossenen Fenstern auf 40 Dezibel (db(A)) von 19.00 bis 22.00 Uhr und auf 36 Dezibel von 22.00 bis 1.00 Uhr. Durch die Korrektur vergrößert sich der Kreis derjenigen, die einen Anspruch auf Schallschutzfenster und -lüfter haben. Für die bereits heute Betroffenen erhöhen sich die Zuschüsse.

Günther wartet jetzt auf die Rückmeldungen seiner 30 Klienten, die er im Rahmen einer Pilotklage gegen den Flughafenausbau unterstützt. Er selbst hält es für sinnvoll, weiterzuklagen, weil die Lärmwirkungsforschung seit den Zeiten des Planfeststellungsbeschlusses zu neuen Erkenntnissen gekommen ist, die noch schärfere Grenzwerte nahe legen. knö

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen