: Schönefeld in Turbulenzen
Anrainer-Gemeinden erringen vor Gericht einen Teilerfolg gegen den geplanten Großflughafen in Schönefeld. Senat und Flughafenbetreiber sehen die Planungen jedoch nicht bedroht
von RICHARD ROTHER
Die Planungen zum Bau des Großflughafen Schönefeld sind erneut in rechtliche Turbulenzen geraten. Gestern errangen mehrere betroffene Umlandgemeinden mit ihrer Normenkontrollklage einen Teilsieg vor dem Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Die Festlegung im Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg, den künftig einzigen Berliner Airport in Schönefeld zu bauen, sei nichtig, entschied das Brandenburger Oberverwaltungsgericht. Die Gemeinden seien vor der Verabschiedung dieses Landesentwicklungsplanes nicht angehört worden, begründete der Vorsitzende Richter Henning Krüger seine Entscheidung. Das Land hatte dagegen vor Gericht die Auffassung vertreten, das Partizipationsverständnis der Gemeinden sei unvertretbar.
Das für die Region wichtigste Infrastrukturprojekt ist mit dem Teilsieg der Gemeinden Blankenfelde, Dahlewitz, Eichwalde, Mahlow, Schulzendorf und Waltersdorf aber nicht gescheitert. „Wenn das Gericht dem Antrag der Gemeinden zustimmt, wäre das noch nicht das endgültige Aus für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“, betonte der Vorsitzende Richter Henning Krüger. „Das Gericht hat damit nicht gegen den Standort Schönefeld entschieden.“
In Gelassenheit übt sich auch die Flughafenplanungsgesellschaft PPS. Die Entscheidung habe für das Ausbauvorhaben des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld keine „unmittelbare Bedeutung“, sagte PPS-Sprecher Burkhard Kieker gestern. Das Projekt sei raumordnerisch beziehungsweise landesplanerisch bereits im Landesentwicklungsprogramm rechtlich verankert. Das Landesentwicklungsprogramm stehe gesetzessystematisch über dem Landesentwicklungsplan. „Dieses Programm ist von beiden Landesparlamenten durch entsprechende Zustimmungsgesetze in Kraft gesetzt worden und bleibt von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes unberührt.“
Der Senat gehe davon aus, dass das Planfeststellungsverfahren von der Entscheidung nicht berührt sei und weitergeführt werden könne, sagte Sprecher Helmut Lölhöffel. Von einem Stopp des Ausbaus könne keine Rede sein. Die vom Gericht gerügten formalen Fehler könnten nachgebessert werden.
Der Anwalt der sechs klagenden Gemeinden, Franz Günter Siebeck, sprach dagegen von einer großen Chance, dass der Standort Schönefeld doch noch gekippt werden könne. Eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hätte nun große Chancen auf Erfolg.
Der neue Großflughafen soll 2007 in Betrieb gehen, 2003 soll mit dem rund acht Milliarden Mark teuren Bau begonnen werden. Der neue Airport soll die bisherigen Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schönefeld ersetzen. Bereits bei der Ausschreibung des Projektes hatte es einen langwierigen Streit zwischen den beiden Bietergemeinschaften um Hochtief und IVG gegeben. Diese hatten sich dann mit Genehmigung der Kartellbehörden zu einem Konsortium zusammengeschlossen.
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