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■ Mieterverein zu Hamburg kommentiert das neue Mietrecht: Im Allgemeinen überwiegen die Verbesserungen für Mieter.

Verhalten positiv hat der Mieterverein zu Hamburg auf die Mietrechtsreform der rot-grünen Bundesregierung reagiert. „Mit dem neuen Mietrecht können die Mieter gut leben“, resümierte der Vorsitzende Eckard Pahlke. Die Neuregelung tritt zum 1. September in Kraft. Bestehende Mietverhältnisse bleiben bestehen. Allerdings werde es beim Übergang auf das neue Recht für die Gerichte „manche Nuss zu knacken geben“.

Zu den wichtigsten Änderungen, die sich für die Mieter positiv auswirken, gehört nach Meinung des Mietervereins die Einführung asymmetrischer Kündigungsfris-ten. Die beträgt bei Mietern künftig drei Monate, ganz gleich wie lange sie schon in der Wohnung leben. Vermieter dagegen müssen, wenn der Vertrag lange Zeit besteht, eine Frist von bis zu neun Monaten wahren. Bisher waren es maximal zwölf Monate.

Bei Mieterhöhungen, die mit höheren Vergleichsmieten begründet werden, soll in Hamburg künftig der Mietenspiegel den Ausschlag geben. Bisher galten Gutachten und vom Vermieter benannte Vergleichswohnungen gleichermaßen. Statt um 30 Prozent in drei Jahren darf die Miete künftig maximal um 20 Prozent steigen. Die Vergleichsmiete darf dabei nicht überschritten werden.

Betriebskosten muss der Vermieter künftig spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode einfordern. Pahlke nannte einen Fall, bei dem der Mieter für die Jahre 1996 bis 1999 fast 7000 Mark an Nebenkosten nachzahlen sollte. „Das war wohl ein Lockvogel-Angebot, um die Mieter in ein Mietverhältnis zu locken“, vermutete Siegmund Chychla, Leiter der Rechtsabteilung des Mietervereins. Die Frist für Einwände der Mieter gegen die Nebenkostenabrechnung verkürzt sich ebenfalls auf ein Jahr.

Die Kaution zurückzubekommen wird einfacher werden: Wenn der Mietvertrag ausläuft, muss der aktuelle Vermieter das Geld auszahlen. Er kann sich nicht mehr darauf berufen, das Geld habe ein früherer Vermieter. Lebensgefährten können beim Tod ihres Partners Mietverträge übernehmen wie bisher nur Eheleute. Mit gestiegenen Kapitalkosten darf eine Mieterhöhung nicht mehr begründet werden.

Das neue Mietrecht unterscheidet klar zwischen befristeten und unbefristeten Mietverträgen. Zeitmietverträge mit Verlängerungsanspruch für die Mieter gibt es nicht mehr. Eine Verschlechterung aus Mietersicht ist auch, dass die Miete grundsätzlich zum Monatsanfang bezahlt werden muss. Bei mündlichen Verträgen reichte bisher eine Zahlung bis Monatsende. Energiesparmaßnahmen fallen künftig unter die Modernisierungskosten, die Vermieter mit jährlich elf Prozent auf die Miete umlegen können.

Das große Ziel von Justizminis-terin Herta Däubler-Gmelin (SPD), das Mietrecht so zu vereinfachen, dass es jeder versteht, ist aus Sicht des Vereins allerdings nicht erreicht worden. Im Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes beanspruche allein das Thema „Kabelfernsehen“ 20 Seiten, so Pahlke.

Gernot Knödler

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