piwik no script img

Revision gegen „Zigeunerjuden“

KEMPTEN dpa ■ Die Staatsanwaltschaft will das umstrittene „Zigeunerjuden“-Urteil des Landgerichts Kempten nicht hinnehmen. Gegen den Freispruch des Exchefs der „Republikaner“ im Oberallgäu, Hermann Josef Reichertz, sei Revision eingelegt worden, so der Leitende Oberstaatsanwalt Günter Meltendorf gestern. Das Gericht hatte den 65-Jährigen am Montag von dem Vorwurf freigesprochen, den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden, Michel Friedman, beleidigt zu haben. Reichertz hatte ihn im November in einer Presseerklärung als „Zigeunerjude“ bezeichnet. Friedman und der Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, nannten das Urteil einen Offenbarungseid der Justiz. Das Urteil sei kontraproduktiv und ermutige Rechtsradikale, den Weg der persönlichen Beleidigungen weiterzugehen. Die Berufungskammer hatte die Aussage als Werturteil gewertet, das Friedman nicht in seiner Persönlichkeit verletze und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Sie sei kein Angriff auf die Menschenwürde.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen