Parlament versäumt Signal

Sowas kann man wohl eine vertane Chance nennen. Da sind mit Ausnahme der Grünen alle froh und dankbar über das neue Polizeigesetz, aber das Wegweisungsrecht, das Gewaltopfer vor den Tätern schützen soll, wird erstmal ausgeklammert. Es gebe noch Details zu prüfen. Klingt logisch. Warum soll man jetzt Landesrecht schaffen, das ausdrücklich für einige Tage Überbrückung sein soll, bis Bundesrecht greift, das es noch gar nicht gibt? Ist ja nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Bremen sein Wegweisungsrecht hat.

Warum aber haben die Parlamentarier das „modernste Polizeigesetz“ verabschiedet und es ausgerechnet versäumt, hier ein Signal zu setzen? Wo doch andere Bundesländer längst dabei sind. Und offenbar keine Hindernisse in dem noch nicht geltenden Gewaltschutzgesetz des Bundes sehen. Wo doch außerdem Bremer ParlamentarierInnen sich schon seit zwei Jahren um ein Wegweisungsrecht bemühen, bisher also viel Zeit war, alles zu Prüfende zu prüfen.

Der jetzt anfallende „Prüfungsbedarf“ ist es also wohl nicht, der verhindert hat, dass das Wegweisungsrecht schon jetzt existiert. Wer da in Wahrheit auf der Bremse steht, darüber mag man spekulieren – müßige Interna.

Nach außen aber bleibt ein Eindruck, kein guter. Für den finalen Rettungsschuss, über den in Bremen hoffentlich nur alle paar Lichtjahre zu entscheiden ist, hatten Politiker von SPD und CDU viel Energie übrig. Für das Wegweisungsrecht, das geschlagene Frauen jeden Tag mehrfach retten soll, offenbar nicht.

Susanne Gieffers