D1 darf nicht beckenbauern

DÜSSELDORF afp ■ Die Deutsche Telekom darf keine Werbung mit einem Double von Franz Beckenbauer treiben. Mit diesem Urteil gab das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch einer Klage Beckenbauers gegen den Telekommunikationskonzern statt. Das Gericht wertete einen im März 2000 ausgestrahlten TV-Spot der Telekom mit einem Beckenbauer ähnelnden Schauspieler als „Verletzung des Rechts am eigenen Bild“, das Beckenbauer nämlich schon an den Telekom-Konkurrenten E-plus verkauft hat („Ja, is denn heut scho Weihnachten“). Im inkrimierten Spot lässt sich ein Beckenbauer-Double eine D1-Karte andrehen: „Na, da schau’ mer aber, was, Franz?“