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Die Rolle des Gerichts
Heute vor 50 Jahren, am 7. September 1951, erhielten die ersten RichterInnen ihre Ernennungsurkunden ausgehändigt. Damals bestand das Gericht aus 24 RichterInnen, heute sind es noch 16, die in zwei Senaten mit je 8 RichterInnen urteilen.
Die Senate erledigen etwa 30 große Verfahren pro Jahr. Die Masse der jährlich rund 5.000 Fälle werden jedoch in Kammern mit je drei RichterInnen entschieden. In den letzten Jahren ging die Belastung des Gerichts leicht zurück.
So kann ein Verfahren zum Bundesverfassungsgericht kommen:
– Verfassungsbeschwerden von BürgerInnen gegen ein Gesetz oder ein Gerichtsurteil
– Normenkontrolle eines Gerichts oder eines Staatsorgans gegen ein Gesetz
– Verfassungsstreit zwischen zwei Staatsorganen oder zwischen Bund und Ländern.
Die RichterInnen werden vom Bundestag oder vom Bundesrat auf 12 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist nicht vorgesehen, damit sie möglichst unabhängig urteilen können. Präsidentin ist derzeit Jutta Limbach. Fünf der 16 RichterInnen sind Frauen. CHR
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