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Scharping: Wo könnte die Bundeswehr sparen?

■ 37. Bremer Kapitänstag: Festrede des amtierenden Verteidigungsministers

Es sei „für mich eine Auszeichnung, hier im Alten Rathaus der Freien Hansestadt Bremen sprechen zu können“, so steht es im Redemanuskript von Rudolf Scharping für den „37. Bremer Kapitänstags", der gestern Abend im Rathaus stattfand. Der bei Redaktionsschluss noch amtierende Verteidigungsminister nannte als Ausdruck der guten Beziehung zwischen ihm und Bremen die Patenschaft, die Bremen für die Fregatte 207 übernommen hat.

Scharpings Redemanuskript präsentierte nach den einleitenden Höflichkeiten dann vor allem eine knallharte Analyse der fehlenden Wirtschaftlichkeit in der Organisationsstruktur der Bundeswehr. Die Bundeswehr betreibe 120.000 Wasserfahrzeuge, erklärte er den Kapitänen, darunter viele sehr alte mit hohem Instandhaltungs-Bedarf. Die Flotte solle auf 80.000 Wasserfahrzeuge reduziert werden.

Ein anderes Beispiel für verfehlte Investitions-Kosten: Bei der Bekleidung unterhält die Bundeswehr Lager, in denen Kleidungsstücke mit einem Wiederbeschaffungswert von 1,2 Milliarden Mark liegen. „Erforderlich wären lediglich Waren im Wert von 400 Millionen Mark“, erklärte Scharping.

Am teuersten kommt die Bundeswehr ihr Immobilienvermögen: Mit 350.000 Hektar Grundbesitz ist sie „Deutschlands größter Immobilienbetrieb“, die Fläche ist etwa neunmal so groß wie die des Bundeslandes Bremen. Allein die Verwaltung dieser Immobilien verschlingt 6,3 Milliarden Mark im Jahr – 13 Prozent des Verteidigungs-Etats (und fast so viel wie der bremische Haushalt).

Die Bundeswehr plant, ihr Immobilien-Vermögen einer „Facility-Management-Gesellschaft“ zur professionellen Verwaltung zu übertragen. Was die Bundeswehr wirklich benötige, soll sie von dieser Geselllschaft anmieten, nicht benötigte Flächen und Gebäude könnten anderweitig zur kommerziellen Nutzung angeboten werden.

Über die Frage, wieviel die Bundeswehr an Flugzeugen und Flügen sparen könnte, enthält das Manuskript keine Angaben. Das Manuskript hat aber den üblichen Vermerk: „Es gilt das gesprochene Wort.“ K.W.

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