: Das Schweigegelübde
Doch nur ein Tausch: Senat lässt sich für 20 Millionen Mark Investitionen das Wohlverhalten der Privatschulen zusichern ■ Von Sandra Wilsdorf
Manchmal ist Politik noch plumper, als man glaubt: Da hatte doch Bürgermeister Ortwin Runde nach monatelangem und öffentlichem Streit über die Sommerferien 20 Millionen Mark für Investitionen an Hamburger Privatschulen locker gemacht. Dass er gehofft hatte, dass diese Monster-Zuckerwatte die Münder der immer wieder laut protestierenden Eltern verkleben und die angekündigten Demonstrationen verhindern würde, mag man ihm – so kurz vor der Wahl – nicht verübeln.
Aber sicherer als die Hoffnung ist, was geschrieben steht. Und so heißt es im letzten Absatz des von Runde und den Schulträgern unterschriebenen Vertrags über das Investitionsprogramm: „Schulträger und Senat gehen davon aus, dass aus dem Geist dieser Vereinbarung eine einvernehmliche Regelung erreichbar ist. Die Verteter der o.g. Schulträger anerkennen die Bereitschaft des Senats, auch in den Schulen in freier Trägerschaft verbesserte Lernbedingungen zu schaffen. Von ihrer Seite aus werden sie sich in diesem Sinne in der Öffentlichkeit äußern.“
Eine Wohlverhaltensklausel will Peter Laschinski, Leiter des katholischen Büros, darin nicht sehen: „Wir sagen doch damit nur, dass wir in dem Investitionsprogramm einen deutlichen Schritt nach vorne sehen.“ Einfluss auf die noch immer protestbereiten Eltern wolle er aber nicht nehmen.
„Wir als Eltern sind ja unabhängig, wir haben das nicht unterschrieben“, sagt Sylvia Lenzen, Sprecherin der Elterninitiative „Verbesserung der staatlichen Finanzhilfe für die freien Schulen in Hamburg“. Sie erkenne zwar den Schritt des Senats an, aber anders als von der GAL fehle ihr von der SPD nach wie vor ein Bekenntnis, dass die Schülerkostensätze für Hamburger Privatschüler zu niedrig sind und neu verhandelt werden sollen. Und deshalb werde die geplante Großdemonstration am 20. September auch nicht abgesagt, sondern in eine kleinere Aktion umgewandelt.
Senatspressesprecher Ludwig Rademacher sieht in dem letzten Satz des Vertrags eher ein Zeichen des gegenseitigen guten Willens als eine Wohlverhaltensklausel: „Wir können und wollen doch keine Grundrechte aushebeln.“
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