Ohne Bischöfin: Freispruch

Birgit G., Journalistin und Aktivistin in der Kurdistan Solidarität, ist gestern vom Amtsgericht Hamburg vom Vorwurf der „Störung der Religionsausübung“ freigesprochen worden, obwohl Amtsrichter Jörgen Peters im Rahmen einer „persönlichen Erklärung“ das Verhalten der Angeklagten als „unsozial, unchristlich und intolerant“ bezeichnete. G. hatte zusammen mit anderen am Heiligabend in der Mitternachtsmesse im Michel auf das Todesfasten in den türkischen Gefängnissen aufmerksam machen wollen. Um ihr Anliegen vorzutragen, war ihnen von Bischöfin Maria Jepsen – wenn auch widerwillig – das Mikrophon für eine Erklärung überlassen worden. Danach zogen die ProstlerInnen wieder ab. Draußen wartete allerdings die Polizei und nahm Personalien auf.

Obwohl die Kirchengemeinde und die Bischöfin keinen Strafantrag gestellt hatten, flatterte Birgit G. ein Strafbefehl über 1200 Mark ins Haus, gegen den sie Widerspruch einlegte. Vor dem ersten Verhandlungstag in der vorigen Woche hatte der Richter versucht, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße vom Tisch zu bekommen, weil er ungern Jepsen medienträchtig in den Zeugenstand rufen wollte. Doch die Staatsanwaltschaft beharrte wegen des öffentlichen Interesses auf dem Prozess – allerdings ohne Jepsen. Aber der einzige Polizist, der als Zeuge geladen war, war nicht einmal in der Kirche gewesen, konnte also gestern über Art und Weise einer möglichen Störung gar keine Angaben machen. Ohne Jepsen blieb nur der Freispruch. kva