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Müssen Vulkan-Chefs blechen?

■ BGH-Urteil gegen Ex-Vulkan Manager erwartet

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verkündet heute voraussichtlich sein Urteil über Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe gegen vier Manager des ehemaligen Bremer Werftenverbundes Vulkan. Die Sonderanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) wirft den ehemaligen Vorstandmitgliedern Veruntreuung von EU-Fördergeld vor und verlangt Schadenersatz in Höhe von je 9,7 Millionen Mark. Landgericht und Oberlandesgericht Bremen hatten die Klage abgewiesen. Der BGH hatte im März über die Revision mündlich verhandelt. Die Manager sollen die Fördergelder nicht vereinbarungsgemäß für Ost-Werften, sondern für letztlich erfolglose Versuche zur Abwendung des Vulkan-Konkurses ausgegeben haben.

Die BvS ist Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt, die sämtliche Geschäftsanteile an zwei ehemaligen DDR-Betrieben gehalten hatte. Im Jahr 1992 hatte sie bei der Privatisierung der Betriebe einen Großteil der Anteile an die Bremer Vulkan Werft-Verbund AG veräußert. Zur Sanierung der ostdeutschen Betriebe verpflichtete sich Vulkan zu hohen Investitionen. Mit Hilfe der Bundesregierung wurden ausschließlich dazu bestimmte EU-Beihilfen bereitgestellt. Anfang Mai 1996 stellte der Bremer Vulkanverbund Konkursantrag. reuters

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