Miethai & Co
: Kalte Füße

Probleme mit der Heizung ■ Von Michaela Sperber

Schneller als erwartet beginnt wieder die kalte Jahreszeit und die Heizungen werden erstmals angestellt. Nach der langen Sommerpause gibt es jedoch ab und zu Probleme bei der Wiederinbetriebnahme. Diese können zum Beispiel darin liegen, dass die Heizkörper kalt bleiben, weil der Vermieter die Heizanlage noch gar nicht wieder in Betrieb genommen hat. Oder die Wohnung wird trotz der angestellten Heizungen nicht richtig warm. Da stellt sich die Frage, ab wann die Heizung eigentlich wieder funktionieren muss und welche Temperatur in der Wohnung erreichbar sein muss.

Sofern der Vermieter für die Beheizung der Wohnung verantwortlich ist, muss er dafür sorgen, dass die Wohnung während der Heizperiode, das heißt regelmäßig in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April, während der üblichen Tagesstunden, das heißt wiederum in der Zeit von sieben bis 23 beziehungsweise 24 Uhr ausreichend erwärmt wird.

Ausreichend erwärmt wird die Wohnung, wenn die im Mietvertrag festgelegte Mindesttemperatur gewährleistet ist. In der Regel wird man eine Temperatur von mindestens 20 bis 22 Grad als ausreichend ansehen können. In winterlichen Kältezeiten kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung durchgehend, also auch nachts, in Betrieb zu halten. Wird die Heizung nicht in Betrieb genommen oder wird nur unzureichend geheizt, liegt ein Mangel der Wohnung vor, der unter Umständen zu einer Mietminderung berechtigen kann.

Um die genaue Temperatur zu ermitteln, sollte der Mieter eine Messung vornehmen, anhand derer er feststellen kann, welche Temperatur erreicht wird. Gemessen wird in der Zimmermitte und zwar in Tischhöhe, also etwa einen Meter über dem Fußboden. Liegen die gemessenen Werte unter 20 Grad, liegt ein Mangel vor.

Zu beachten ist, dass die Minderungsquote je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann. Deshalb sollten sich Mieter vor einer Minderung in jedem Fall rechtlich beraten lassen.

Hinweis: Michaela Sperber ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40