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FLUGHAFEN-BEWERBUNG
: Keine Extremisten

Der Münchener Flughafen darf die Bewerbung eines Mitglieds einer mutmaßlichen extremischen islamischen Vereinigung ablehnen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage eines Mannes zurück, der sich beim Bodenpersonal beworben hatte (AZ: M 24 K 012764). (rtr)