piwik no script img

Ausgleich für Rosa Winkel

Homosexuelle NS-Opfer können bis zum 31. Dezember Entschädigung bei der IOM beantragen

BERLIN dpa ■ Homosexuelle Opfer des Nazi-Regimes können bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) Entschädigungszahlungen beantragen. Von vielen früheren Entschädigungen sei diese Opfergruppe ausgegrenzt worden, teilte die IOM gestern mit. Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2001 eingereicht werden.

NS-Opfer, die in einem KZ Zwangsarbeit leisten mussten, können bis zu 15.000 Mark erhalten. Menschen, die verschleppt und zur Arbeit gezwungen wurden, erhalten bis zu 5.000 Mark. Erben sind entschädigungsberechtigt, wenn das Opfer am oder nach dem 16. 2. 1999 gestorben ist. Homosexuelle, die einer Deportation entgehen oder aus einem Todeslager entlassen werden wollten, waren nach Angaben des Soziologen Günter Grau gezwungen, eine „freiwillige Kastration“ zu akzeptieren. „Diese Opfer können in eine Kategorie eingeordnet werden, die unter anderem medizinische Experimente an Menschen umfasst“, sagte der Grünen-Bundestagsabgeordete Volker Beck. Demnach können sie eine Entschädigung von bis 15.000 Mark beantragen.

IOM: (0 30) 27 87 78 77

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen