: NDR muss DVU senden lassen
BERLIN taz ■ Heinz Gerlach, Spitzenkandidat der rechtsradikalen DVU bei der Wahl zur Hamburger Bürgerschaft am kommenden Sonntag, kann jetzt doch via Radio und Fernsehen für sich und seine Partei werben. Der NDR habe eine entsprechende einstweilige Anordnung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu respektieren, halte sie aber nach wie vor für rechtswidrig, teilte der Sender mit. Eine Einladung an Gerlach zur Aufzeichnung „entsprechender Sendungen“ sei bereits ergangen, das „Ergebnis“ wird der NDR auf seiner Hamburg-Welle und im Norddeutschen Fernsehen N3 vor der Bürgerschaftswahl ausstrahlen.
Zugleich wird der Sender die OVG-Entscheidung wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung im Hauptsacheverfahren rechtlich überprüfen lassen. Er sieht in dem Beschluss einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz.
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