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Gnadenloser Abschied

■ Abschiebung eines Hamburgers

Nur noch ein Wunder kann verhindern, dass der in Hamburg aufgewachsene Y. am Donnerstag nach Ghana abgeschoben wird. Dort hat er weder Freunde noch Familie, er spricht die Sprache nur mangelhaft und kennt niemanden in dem Land, das in seinem Pass steht (taz berichtete mehrfach). Doch weil er in Hamburg straffällig geworden ist, will die Ausländerbehörde ihn abschieben. Und zwar umgehend und ohne die Gnadengesuche beim Justizamt und die Beschwerde seiner Anwältin beim Oberverwaltungsgericht abzuwarten.

Zweimal hat der Petitionsausschuss der Bürgerschaft dafür gestimmt, ihn abzuschieben – ausgehend von der falschen Tatsache, dass Y. in Ghana einen Bruder hat. „Der lebt inzwischen in den USA“, sagt seine Anwältin Marion Pein. Und das habe sie dem Ausschuss auch mitgeteilt.

Der 22-jährige Y., der noch nie in Ghana war, sitzt seit zwei Monaten im Abschiebegefängnis in Glasmoor, nachdem er aus dem Jugendgefängis entlassen worden war. Dort hatte man ihn wegen guter Führung und günstiger Sozialprognose vorzeitig entlassen. Eigentlich hätte er jetzt zu seiner Mutter nach Düsseldorf ziehen wollen und eine Ausbildung zum Tischler beginnen sollen. san

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