: Weiter-Leiter
■ Verfügung: HEW dürfen Konkurrent Hansestrom den Netzzugang nicht kündigen
Die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW) müssen den Strom der Firma Hansestrom weiter durch ihr Netz leiten. Eine entsprechende einstweilige Verfügung (Geschäftsnr. 407 o 148/01) hat Hansestrom jetzt beim Landgericht erwirkt. Den HEW wurde bei Strafe verboten, Hansestrom die Netznutzung ab dem 13. Oktober zu verweigern und dies der Presse und den Kunden mitzuteilen.
Das laufende Gerichtsverfahren ordnet sich ein in eine Reihe von Streitereien zwischen den HEW und Hansestrom, bei denen die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb auf dem Strommarkt abgesteckt werden. Aktuell geht es um die Höhe der Gebühr, die die HEW anderen Stromversorgern für die Nutzung ihres Netzes berechnen dürfen. Hansestrom hält diese für „systematisch überhöht“ und hat deshalb jeweils nur 70 Prozent des geforderten Betrages überwiesen, seit ein paar Wochen nichts mehr.
Die HEW kündigten daraufhin den Netznutzungsvertrag. Gleichzeitig benachrichtigten sie die Hansestrom-KundInnen mit dem Hinweis, sie würden zwar zunächst von den HEW weiter versorgt, müssten sich jedoch spätestens bis zum 12. Januar 2002 einen neuen Lieferanten suchen. Dem Brief folgte eine Liste von rund 40 Stromversorgern, die eine Nutzungsvereinbarung mit dem Geschäftsbereich Netze der HEW geschlossen haben, darunter die HEW selbst.
HEW-Pressesprecher Mario Spitzmüller begründete das Vorgehen seines Unternehmens mit ausstehenden Forderungen von mehr als einer Million Mark. Dass ausgerechnet die HEW diesen Streit führen müssen, hält er für ungerecht. „Wir haben als eines der ersten Unternehmen das Netz geöffnet“, sagte er der taz. Überdies bewegten sich die HEW-Gebühren im unteren Preisdrittel.
Hansestrom-Geschäftsführer Andreas Grigoleit dagegen äußerte die Vermutung, dass „alle zuviel nehmen“ und sieht sich dabei vom Bundeskartellamt unterstützt. Er fordert, die Betreiber sollten endlich offenlegen, was ihr Netz tatsächlich koste. Die gerichtliche Entscheidung über die Frage, ob die HEW-Preise korrekt sind, steht noch aus. Gernot Knödler
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