: Sicherheit macht Daten schlüpfrig
Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader sorgt sich um Freiheit und Rechtsstaat: Gemeinsam mit den anderen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat er festgestellt, „dass wesentliche Vorschläge insbesondere im Entwurf eines Terrorismusbekämpfungsgesetzes die sorgfältige Abwägung vermissen lassen, die zum Schutz der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und zur Wahrung wesentlicher rechtsstaatlicher Grundsätze geboten ist.“
Die Datenschützer fordern, dass die Eingriffsbefugnisse zielgenau und auf konkrete terroristische Gefährdungen zugeschnitten werden. Sie sollten außerdem zeitlich be-fristet und einer Erfolgskontrolle unterzogen werden.
Auch die geplanten Fingerabdrücke in Personalausweisen und Pässen kritisiert die Datenschutzkonferenz: Weil die Einführung technisch und zeitlich so aufwendig sei, dass sie zur aktuellen Terrorismusbekämpfung ohnehin keinen Beitrag leisten könne, sollten zunächst Vor- und Nachteile gründlich gegeneinander abgewogen werden.
Ferner wandten Schrader und seine Kollegen sich gegen den Beschluss des Bundesrates, Telekommunikationsanbieter zum Zwecke der Strafverfolgung zur Aufzeichnung von Verbindungsdaten zu verpflichten. Und ihnen zu weiterführend zu gestatten, diese Daten an Verfassungsschutzbehörden zu übermitteln, ohne dass eine Straftat oder Sicherheitsgefährdung vorliegen müsse. san
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